Grundsätzlich bearbeiten wir - mit wenigen Ausnahmen - das gesamte Spektrum der Rechtswissenschaften. Wir übernehmen vornehmlich Mandate betreffend das gesamte Bürgerliche Recht (Zivilrecht, u. a. Miet-, Kauf-, Werkvertrags- und Dienstleistungsrecht, außerdem Arbeitsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Grundstücks- und Nachbarrecht, sowie Verkehrsunfallschadensregulierungen), das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht (unter Einschluss aller Straßenverkehrssachen) sowie das Sozialversicherungsrecht. Besonders gern engagieren wir uns im privaten Baurecht (Architekten- und Ingenieurleistungen, Streitfälle zu Kauf, Lieferung und Einbau jedweder Bestandteile für Neubauten und vorhandene Gebäude, zum Beispiel Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen und Solaranlagen).